Medienmitteilung

08.11.2023 – Pastoralraum

Teilerfolg erreicht

Synode beschliesst Forderungen mit teilweise Zahlungsstopp fürs Bistum Basel; Sonderkommission wird eingesetzt

Kirchgemeinden Adligenswil, Ballwil und Pastoralraum Region Willisau
(Kirchgemeinden Geiss, Gettnau, Hergiswil, Menzberg, Menznau, Willisau)

 

 

Medienmitteilung, 8. November 2023 

 

Die Kirchgemeinden Adligenswil, Ballwil & der Pastoralraum Region Willisau (8 Gemeinden), welche einen Zahlungsstopp initiiert haben, freuen sich über den Beschluss der Synode vom 8. November 2023. Der Synodalrat der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern wird beauftragt, die Erfüllung von fünf Forderungen bei Bischof Felix Gmür und dem Bistum Basel einzuverlangen. Werden diese nicht umgesetzt, behält sich die Synode vor, Beiträge an das Bistum zurückzubehalten.

 

Die Synodalen haben mit 76 zu 12 Stimmen und drei Enthaltungen eindeutig beschlossen, dass es Zeit zum Handeln ist. Die vier Forderungen, welche die Kirchgemeinden bereits kommuniziert hatten, sind angenommen worden.

 

  1. Unabhängige Untersuchungen
  2. Unabhängige Meldestelle
  3. Keine Aktenvernichtung mehr, sondern Aufbewahrung sämtlicher Dokumente an unabhängiger Stelle.
  4. Die Archive der Nuntiatur in Bern müssen für weitere Untersuchungen geöffnet werden. Es wird erwartet, dass dies konsequent eingefordert wird.
     

Zusätzlich die Umsetzung aller Massnahmen, welche die römisch-katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) an ihre Delegierten zur Diskussion gestellt hat; insbesondere folgenden Punkt: Abkehr von der leibesfeindlichen und homophoben Sexualmoral und uneingeschränkte Anerkennung eines freien partnerschaftlichen Lebens auch für kirchliche Mitarbeitende. 

 

Die Kirchgemeinden begrüssen es, dass zusätzlich eine Sonderkommission gebildet wird. Diese muss mindestens zweimal jährlich zu Handen der Synode Bericht erstatten.

Weiter ist beschlossen worden, dass sich die Synode vorbehält, die zweite Hälfte des Beitrages an das Bistum Basel zurückzubehalten, sollten die Forderungen, nach Überprüfung durch eine Sonderkommission, nicht erfüllt worden sein. Der erste Teil wird überwiesen.

 

Was den Zahlungsstopp betrifft, so ist dies aus Sicht der Kirchgemeinden eine Kompromisslösung, da sie selbst einen umgehenden und vollständigen Zahlungsstopp gefordert hatten. Mit der Synode ist nun ein Entscheid auf der formell korrekten Ebene getroffen worden. Da dieser auch allfällige finanzielle Sanktionen beinhaltet, kann der Zahlungsstopp der Kirchgemeinden aufgehoben werden.

 

Es freut die Kirchgemeinden, dass das Bistum Basel am 6. November (zwei Tage vor der Synode) kommuniziert hat, dass ab Mitte November 2023 die Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard als unabhängige externe Stelle die kanonischen Voruntersuchungen gegen fehlbare Seelsorgende durchführen wird. Dies wird wohlwollend zur Kenntnis genommen und die Umsetzung weiter beobachtet.

 

Die Kirchgemeinden sind froh, dass eine Diskussion stattgefunden hat. Sie begrüssen, dass die Synode klare Forderungen stellt und die Bistumsbeiträge zumindest teilweise damit verknüpft. Wichtig ist, dass ein klares Zeichen gesetzt worden ist. Geschlossenes Handeln wird von der Basis gefordert. Die Zeit drängt nach wie vor. Die Kirchgemeinden haben mit dem eigenen Vorgehen viel erreicht. Der Ball ist auf verschiedenen Ebenen aufgenommen worden. Mit den beschlossenen Massnahmen ist die Dringlichkeit des Themas erkannt worden.

 

 

Kontakte für Auskünfte
Kirchgemeinde Adligenswil, Mirjam Meyer: 079 478 68 75, mirjam.meyer@kpm.ch

Kirchgemeinde Ballwil, Christoph Hug: 079 273 33 44, christoph.hug@pr-oberseetal.ch

Kirchgemeinden Pastoralraum Region Willisau, Evelyne Huber: 079 294 47 59, evelyne.huber@prrw.ch