Regionaler Kirchenrat

Die Kirchgemeinden Geiss, Gettnau, Hergiswil, Menzberg, Menznau und Willisau haben eine enge Zusammenarbeit im Pastoralraum Region Willisau mittels Zusammenarbeitsvertrag beschlossen.

Dieser Zusammenarbeitsvertrag wurde von den Stimmberechtigten der einzelnen Kirchgemeinden im Herbst 2020 genehmigt und trat per 1. Januar 2021 in Kraft. Die einzelnen Kirchgemeinden bleiben autonom.

 

Der Regionale Kirchenrat bildet das ordentliche Gremium der Kirchgemeinden und setzt sich aus je zwei Mitgliedern der einzelnen Kirchenräte (Präsident bzw. Präsidentin des jeweiligen Kirchenrates ist und ein weiteres Mitglied) sowie der Leitung des Pastoralraumes zusammen und trifft sich vierteljährlich, um übergreifende Themen zu besprechen die alle Kirchgemeinden im Pastoralraum betreffen.

 

Den Vorsitz nimmt in der Regel alle 2 Jahre alternierend der Präsident bzw. die Präsidentin eines Kirchenrates ein. Das Zustelldomizil befindet sich bei der Kirchenverwaltung Willisau, Müligass 6, 6130 Willisau.

 

Der Regionale Kirchenrat nimmt namentlich folgende Aufgaben wahr:

  • Vertretung der Kirchgemeinden nach aussen, sofern es um staatskirchenrechtliche Fragen geht
  • Vorberatung aller den Pastoralraum betreffenden Vorlagen im Kompetenzbereich der Kirchgemeinden
  • Einberufung und Festlegung der Traktanden der Versammlung der Gesamtkirchenrats
  • Überprüfung der jährlichen Abrechnung betreffend Kostenaufteilung
  • Jährliche Überprüfung des Finanzierungsschlüssels per 1.1. eines Jahres
  • Der oder die Vorsitzende ist Hauptansprechperson für die Leitung des Pastoralraumes

Präsidentin Regionaler Kirchenrat

Karin Hocher

Kirchgemeindepräsidentin, Präsidentin Gesamtkirchenrat

Katholische Kirchgemeinde Geiss
Seeweg 23


6123 Geiss