Gesamtkirchenrat

Der Gesamtkirchenrat setzt sich aus allen Ratsmitgliedern der sechs Kirchgemeinden Geiss, Gettnau, Hergiswil, Menzberg, Menznau und Willisau sowie der Leitung des Pastoralraums zusammen

Er trifft sich zweimal jährlich und wird durch den Regionalen Kirchenrat einberufen.

 

Den Vorsitz nimmt in der Regel alle 2 Jahre alternierend der Präsident bzw. die Präsidentin des Regionalen Kirchenrats ein.

 

An der Versammlung des Gesamtkirchenrates wird jeweils das Budget wie auch die Rechnung abgenommen und weitere traktandierte Themen behandelt. Zudem dient die Versammlung auch als Austausch unter den Kirchenräten und ihren Gremien.

 

Kirchenrat Geiss

Kirchenrat Gettnau

Kirchenrat Hergiswil

Kirchenrat Menzberg

Kirchenrat Menznau

Kirchenrat Willisau