Jugend in der Kirche
Kirchliche Jugendseelsorge geschieht für und mit Euch jungen Menschen vom frühjugendlichen Alter von etwa 12 bis 13 Jahren bis ins jungerwachsene Alter bis Mitte 20.Kirchliche Jugendseelsorge findet wesentlich in drei Bereichen statt:
- Religionsunterricht Oberstufe. Hier geht es schwerpunktmässig um Glaubensbildung mit einem höheren Anteil an Vorgaben. Wir empfehlen Euch die Teilnahme sehr.
- Firmung 15+: Der neu im zentralen Jugendalter angesiedelte Firmweg will Euch junge Menschen von 15 Jahren plus auf Eurem Lebensweg, der in einer wichtigen Phase ist, bestärken. Die Firmbegleitpersonen begegnen Euch jungen Menschen möglichst auf Augenhöhe und möchten mit Euch zusammen im Firmweg auf Glaubens-Entdeckungsreise gehen.
- Kirchliche Jugendarbeit. Dazu gehören alle kirchlichen Jugendverbände, wie JuBla, Pfadi, Jugendkreis, Juma… Was dort läuft, bestimmt Ihr selbst und das ist gut so. Mit den Präses-Personen stellt die Kirche einfach unterstützende Personen zur Seite. Zur Kirchlichen Jugendarbeit gehören ferner auch die Minis.
Soziale Fragen gehören auch zum Jugendalter.
Entweder, dass Ihr junge Menschen Euch sozial engagiert (etwa in den Jugend-Verbänden) oder dass Ihr selbst zB finanziell enger gestellt seid und auf soziale Unterstützung angewiesen seid. Hierzu gibt es unter Jugend & Soziales weitere Informationen.
Stiftung der Familie Koch-Sauter
Die «Stiftung der Familie Koch-Sauter», errichtet 1957, dient wohltätigen und gemeinnützigen Zwecken in Willisau, die insbesondere jungen Menschen jenseits der obligatorischen Schulzeit zukommen sollen. Die Stiftung gewährt Stipendien für ein Studium oder für die Erlernung und Ausbildung in einem Beruf. Die Stipendien werden nach Möglichkeit in der Form von Darlehen mit Rückzahlungsverpflichtungen gewährt. Es werden auch einmalige, nicht zurückzahlbare Beträge an finanziell schlechter gestellte Personen im Gebiet der Stadt Willisau gewährt, welche dem Stiftungszweck entsprechen.
Die Stiftung darf nicht beansprucht werden für Zwecke, für die der Staat oder die Stadt Willisau gesetzliche Pflichten haben, daher namentlich nicht, wenn Anspruch auf Unterstützung durch wirtschaftliche Sozialhilfe gemäss dem Sozialhilfegesetz besteht.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Stiftungs-Beiträge. Über die Gesuche entscheidet abschliessend der Stiftungsrat. Die Gesuchsteller werden über den Entscheid des Stiftungsrates schriftlich informiert.
Der Stiftungsrat besteht aus 3 Mitgliedern:
§ Die Pfarreileitung der Pfarrei Willisau, aktuell Andreas Wissmiller
§ Ein Mitglied des Stadtrates, aktuell Karin Wüest
§ Ein Mitglied der Familie Koch-Sauter, aktuell Susan Bättig.
Kontaktadresse:
Stiftung der Familie Koch-Sauter,
Menznauerstrasse 5,
c/o Susan Bättig-Stutz,
6130 Willisau
susan.baettig@hotmail.com
Jugend-Sozialfond Pfarrei Willisau
Der Jugend-Sozialfonds des Katholischen Pfarramts Willisau unterstützt Jugendliche im schulpflichtigen Alter aus finanziell engen Familienverhältnissen im Pastoralraum Region Willisau.
Die gesprochenen Beiträge werden innerhalb eines klar begrenzten Zeitraums (2 oder 3 Jahre) regelmässig ausbezahlt. Sie fallen nicht gross aus (maximal Fr. 50.- pro Monat o. Fr. 600.- pro Jahr), können aber dort, wo förmlich jeder Rappen zweimal umgedreht werden muss, den Jugendlichen und ihren Familien ein klein wenig Luft verschaffen.
Unterstützungen werden niederschwellig und zugleich nur aufgrund einer Empfehlung gesprochen, etwa durch eine Lehrperson oder eine andere den Verantwortlichen im Pfarramt bekannten Person. Spenden an den Jugendsozialfonds des Katholischen Pfarramts Willisau werden gerne entgegengenommen.
Kontakt: Andreas Wissmiller, Ortsseelsorger Willisau, andreas.wissmiller@prrw.ch, 041 972 62 00