Soziales – Diakonie
«Partner sein» ist eine Übersetzungsmöglichkeit des Begriffs «Soziales», «Dienst» von «Diakonie». Darum geht es uns. Es geht um konkrete Nächstenliebe auf Augenhöhe, um Dienstbereitschaft füreinander.Wir hören zu, schätzen ihr Leben hoch. Es ist uns ein Anliegen, Rituale würdevoll und im Einklang mit der jeweiligen Situation zu gestalten.
Im gesamten Pastoralraum wird sie gelebt durch Nachbarschaftshilfe, dem Einsatz von Ehrenamtlichen, Vereine und durch die Arbeit von Angestellten.
Gemeinsam mit anderen Gruppen, privaten Initiativen und Vereinen in Geiss, Gettnau, Hergiswil, Menzberg, Menznau und Willisau setzen wir uns für das Wohl aller ein, besonders der Benachteiligten.
Wir sind vor allem in den Bereichen Senioren/Alter, Krankheit, Notlagen, Integration und weltweite Diakonie tätig.
Ihre Ansprechperson
Bruno Hübscher, Ansprechperson Behindertenseelsorge im Pastoralraum
Behindertenseelsorge - Katholische Kirche im Kanton Luzern
Ziel und Zweck
Die Stiftung im Kontext der katholischen Kirche richtet sich an Familien aller Art, Jugendliche und Kinder aus dem Gebiet der Stadt Willisau (incl. Gettnau). Anträge von Familien anderer Konfession, Religion oder konfessionslose Familien werden wohlwollend geprüft.
Unterstützungen werden vor allem gewährt für Ausgaben
- im Bereich Aus- und Weiterbildung für Kinder, Jugendliche und Eltern
- im Zusammenhang mit der Betreuung und dem Unterhalt von Kindern und Jugendlichen
- im Zusammenhang mit ungedeckten Krankheitskosten
- die Familien/Kinder/Jugendliche in schwierigen Situationen stützen und fördern
Gesuche und Zusammenarbeit
Gesuche können von Privatpersonen wie auch von Institutionen eingereicht werden. Der Stiftungsrat arbeitet bei Bedarf aktiv mit professionellen Stellen und Institutionen oder Vertrauenspersonen zusammen. Gesuche können bei jedem Mitglied des Stiftungsrates eingereicht werden, bevorzugt bei der Präsidentin.
Ihre Ansprechperson: Christine Demel
Umfang und Begrenzung der Unterstützung
Für Unterstützungsbeiträge stehen die Einträge des Stiftungsvermögens zur Verfügung. Jährlich kann der Stiftungsrat etwa Fr. 10'000 verwenden. Im Schnitt erreichen den Stiftungsrat jährlich 15-20 Gesuche. Bei einem Gesuch tragen die Begünstigten je nach Einkommenslage einen gewissen Anteil zum effektiven Kostenbedarf selber mit.
Zur objektiven Beurteilung des Gesuches ist der Stiftungsrat darauf angewiesen, dass er über die Situation des/r Gesuchssteller/in ehrlich und umfassend orientiert wird. Benötigt wird:
- ausgefülltes Gesuchsformular mit einer Begründung des Gesuchs
- ggf. Beurteilung der Situation durch eine Sozialarbeiterin oder eine Referenzperson
- Höhe des gewünschten Betrages
- Konto-Angaben
Mitglieder des Stiftungsrates
Präsidentin: Kirchliche Mitarbeiterin mit Schwerpunkt Soziales: Christine Demel
Kirchmeierin: Antonia Zihlmann
Vertretung des Frauenvereins frauenimpuls: Ruth Chappuis
Pfarreileiter: Andreas Wissmiller
Spenden für die Stiftung
Vielen herzlichen Dank für Ihre Spende.
IBAN CH87 0077 8010 1030 1070 2
Spenden sind steuerbefreit.
Informationen und Leistungen
Sie befinden sich in einer finanziellen Notlage und wissen nicht mehr weiter? Die Winterhilfe Luzern überbrückt dringende finanzielle Notlagen mit Unterstützungsleistungen wirksam und entlastet somit gezielt knappe Haushaltsbudgets.
Weitere Informationen:
Die «Stiftung der Familie Koch-Sauter», errichtet 1957, dient wohltätigen und gemeinnützigen Zwecken in Willisau, die insbesondere jungen Menschen jenseits der obligatorischen Schulzeit zukommen sollen. Die Stiftung gewährt Stipendien für ein Studium oder für die Erlernung und Ausbildung in einem Beruf. Die Stipendien werden nach Möglichkeit in der Form von Darlehen mit Rückzahlungsverpflichtungen gewährt. Es werden auch einmalige, nicht zurückzahlbare Beträge an finanziell schlechter gestellte Personen im Gebiet der Stadt Willisau gewährt, welche dem Stiftungszweck entsprechen.
Die Stiftung darf nicht beansprucht werden für Zwecke, für die der Staat oder die Stadt Willisau gesetzliche Pflichten haben, daher namentlich nicht, wenn Anspruch auf Unterstützung durch wirtschaftliche Sozialhilfe gemäss dem Sozialhilfegesetz besteht.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Stiftungs-Beiträge. Über die Gesuche entscheidet abschliessend der Stiftungsrat. Die Gesuchsteller werden über den Entscheid des Stiftungsrates schriftlich informiert.
Der Stiftungsrat besteht aus 3 Mitgliedern:
§ Die Pfarreileitung der Pfarrei Willisau, aktuell Andreas Wissmiller
§ Ein Mitglied des Stadtrates, aktuell Karin Wüest
§ Ein Mitglied der Familie Koch-Sauter, aktuell Susan Bättig.
Kontaktadresse:
Stiftung der Familie Koch-Sauter,
Menznauerstrasse 5,
c/o Susan Bättig-Stutz,
6130 Willisau
susan.baettig@hotmail.com
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AlleIhre Ansprechperson
Christine Demel
Katholische Pfarrei Willisau
Müligass 6
6130 Willisau